Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 01.01.2024)

 

§ 1 Geltungsbereich

(1.1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Siegler Ingenieurbüros gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB (nachfolgend Besteller).
Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen
des Bestellers erkennt das Siegler Ingenieurbüro nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

(1.2) Mit der Erteilung des Auftrages an das Siegler Ingenieurbüro erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

(1.3) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(2.1) Angebote des Siegler Ingenieurbüros, die keine Annahmefrist enthalten, sind unverbindlich.
(2.2) Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese
innerhalb von zwei Wochen annehmen.
(2.3) Aufträge an das Siegler Ingenieurbüro gelten erst dann als angenommen, wenn dies schriftlich bestätigt wurde.
(2.4) Zusagen, Zusicherungen und Garantien durch das Siegler Ingenieurbüro, oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch eine schriftliche Bestätigung des Siegler Ingenieurbüros verbindlich.

 

§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von §2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

 

§ 4 Preise und Zahlung
(4.1) Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise und Zahlungsbedingungen.
Eine Anpassung der Preise und Zahlungsbedingungen bleiben jedoch vorbehalten, soweit es unsererseits zu unverschuldeten Lieferverzögerungen kommt. Die Preise sind Euro-Preise.
(4.2) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk
exklusive Verpackung, Verladung, Fracht, Versicherung und zuzüglich Mehrwertsteuer in
jeweils gültiger Höhe. Die Kosten der Verpackung, Fracht und Versicherung werden
gesondert in Rechnung gestellt.
(4.3) Bei Folgeaufträgen sind wir nicht an vorhergehende Preise gebunden.
(4.4) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Auftragsbestätigung
genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer
Vereinbarung zulässig.
(4.5) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen
wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate
oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
(4.6) Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Besteller auf eigene
Kosten zu veranlassen.
(4.7) Die Reise- und Übernachtungskosten werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten
als Arbeitszeit.
(4.8) Kommt der Besteller im Rahmen bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so ist das Siegler Ingenieurbüro zu jedem Zeitpunkt berechtigt, die sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückzuhalten, sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen.
(4.9) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer einzelnen
Teilleistung, verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge usw.) und werden
der Rechnung zugerechnet. Insbesondere fallen bei einem B2B-Handelsgeschäft Verzugszinsen i.H.v. 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz (3,62%) an. Diese betragen aktuell 12,62%.
(4.10) Der Besteller verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die notwendigen und
zweckentsprechenden Kosten zum Mahnverfahren (außergerichtlich und gerichtlich) des
Siegler Ingenieurbüros zu ersetzen. Dies tritt ab der ersten Mahnung ein.
(4.11) Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
(4.12) Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Besteller nur insoweit zu, als Gegenansprüche
gerichtlich festgestellt, oder vom Siegler Ingenieurbüro anerkannt worden sind.

(4.13) Die Höhe der Versandkosten ist von der Bestellung abhängig und wird vor Abschluss der Bestellung verbindlich angegeben.

(4.14) Eine Lieferung erfolgt nur nach Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz und Slowenien. Die Lieferung in andere Länder ist mit dem Siegler Ingenieurbüro abzuklären.

(4.15) Im Falle eines Paketversandes erfolgt die Zahlung per Vorkasse oder per Nachnahme.

 

§ 5 Abnahme- und Lieferpflichten
(5.1) Der Besteller ist zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet (§ 433 BGB).
(5.2 Eine Abnahmepflicht besteht, wenn der Kaufgegenstand frei von Rechten Dritter und frei von Sachmängeln ist. Besteht eine Abnahmepflicht und der Besteller nimmt die Sache
nicht ab, kommt der Besteller in Annahmeverzug nach § 293 ff. BGB.
(5.3) Der Beginn von der Siegler Ingenieurbüro angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des
nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(5.4) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er seine Mitwirkungspflichten, so ist das Siegler Ingenieurbüro berechtigt, die Leistungsfristen entsprechend zu verlängern, die Fertigstellungstermine entsprechend hinauszuschieben, und den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(5.5) Das Siegler Ingenieurbüro ist berechtigt, für die dadurch notwendige Lagerung von Materialien und Geräten und dergleichen, 3% des Rechnungsbetrages je begonnenen Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Bestellers zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unberührt bleibt.
(5.6) Gerät das Siegler Ingenieurbüro mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der
Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 323 II Nr. 2 BGB bleibt unberührt.
(5.7) Nachträglich eingetretene oder bekannt gewordene Umstände, ins- besondere
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen das Siegler Ingenieurbüro, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben ohne dass dadurch Rücktritts- oder Schadens- ersatzrechte beim Auftraggeber entstehen.
(5.8) Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die dem Siegler Ingenieurbüro die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. währungs- und handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Maschinenschäden, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei der dem Siegler Ingenieurbüro oder einem Zulieferer eintreten. § 313 BGB bleibt unberührt.

 

§ 6 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen unseres Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 

§ 7 Unfreie Warensendungen

Unfreie Warensendungen werden nicht von uns angenommen. Wir bitten die Kunden darum, vor Versand eines Paketes, mit uns in Kontakt zu treten.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die Waren bleiben Eigentum von Dipl.-Ing. (FH) Robert Siegler bis zur vollständigen Bezahlung.

 

§ 9 Gewährleistung

(9.1) Die Gewährleistungsfrist auf Reparaturarbeiten und von uns eingebauten neuen Elektronikkomponenten beträgt gegenüber Verbrauchern 24 Monate ab Lieferung.

(9.2) Die Gewährleistungsfrist auf Reparaturarbeiten und von uns eingebauten neuen Elektronikkomponenten beträgt gegenüber Unternehmern 12 Monate ab Lieferung.

(9.3) Bei Lieferung gebrauchter Bauteile beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern 12 Monate.

(9.4) Gegenüber Unternehmern ist die Gewährleistung bei Lieferung gebrauchter Bauteile ausgeschlossen.

(9.5) Elektronikkomponenten mit zerstörten Sicherheitssiegeln sind von unserer Gewährleistungsverpflichtung ausgeschlossen.

(9.6) Beim Einbau gebrauchter Komponenten, welche vom Kunden geliefert werden, kann keine Gewährleistung übernommen werden.

(9.7) Auf gebrauchte Elektronikkomponenten des Kunden geben wir keine Gewährleistung.

 

§ 10 Verschwiegene Mängel

Im Falle eines verschwiegenen Mangels werden Elektronikkomponenten auf Kosten des Käufers zurückgesendet. Die entstandenen Kosten für die Diagnose sind vom Käufer zu tragen.

 

§ 11 Kosten der Rücksendung bei Widerruf

Der Käufer akzeptiert für den Fall, dass er von seinem unten angegebenen Widerrufsrecht Gebrauch macht, dass er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen hat, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht, und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Käufer kostenfrei.

 

§ 12 Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail), oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache, widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger, und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

 

Siegler Ingenieurbüro

Dipl.-Ing. (FH) Robert Siegler

Masurenstraße 3

73642 Welzheim

E-Mail: info(at)siegler-ib.de

 

Widerrufsfolgen:

 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. 

 

§ 13 Ansprüche des Bestellers bei Mängeln

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen (auch Transportschäden), bitten wir den Besteller, dies sofort gegenüber uns oder dem Lieferanten zu reklamieren. Die gesetzlichen Ansprüche bleiben dennoch unberührt.

 

§ 14 Haftung

Die Haftung des Lieferers und seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für Schadensersatzansprüche des Bestellers wird ausgeschlossen, soweit nicht Schäden an Leben, Körper und Gesundheit betroffen sind Vorsatz oder der grobe Fahrlässigkeit vorliegt wesentliche Vertragspflichten verletzt sind zugesicherte Eigenschaften fehlen oder soweit nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder wegen sonstiger Pflichtverletzungen, oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB zwingend gehaftet wird.

Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.

 

§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(15.1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(15.2) Ist der Besteller Kaufmann, so ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz vereinbart, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(15.3) Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Besteller ist jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen.

(15.4) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. 

 

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.